Kantonale Vorlage für die Volksabstimmung vom 8. März 2015

Die Initiantinnen und Initianten verlangen, dass nur noch bestimmte Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. Für besondere öffentliche Anlässe kann der Regierungsrat für Feuerwerke ohne Knallkörper Ausnahmen festlegen. Private Feuerwerke wären grundsätzlich verboten; einzig am 1. August wären sie von 21 bis 24 Uhr erlaubt und ebenfalls auf Feuerwerke ohne Knallkörper beschränkt.

http://www.feuerwerksinitiative.ch

Kantonale Vorlage für die Volksabstimmung vom 8. März 2015

Die Initiantinnen und Initianten verlangen, dass nur noch bestimmte Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. Für besondere öffentliche Anlässe kann der Regierungsrat für Feuerwerke ohne Knallkörper Ausnahmen festlegen. Private Feuerwerke wären grundsätzlich verboten; einzig am 1. August wären sie von 21 bis 24 Uhr erlaubt und ebenfalls auf Feuerwerke ohne Knallkörper beschränkt.

http://www.feuerwerksinitiative.ch