Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland eingeführt werden bzw. Deutschland im Transit passieren. Dabei wird unterschieden, ob die Tiere aus einem gelisteten Drittland oder aus einem nicht-gelisteten Drittland stammen.
Stammen die Welpen u. a. aus der Schweiz können sie frühestens im Alter von 15 Wochen (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + 21 Tage für die Ausbildung des Impfschutzes) nach Deutschland eingeführt werden. Siehe auch:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:178:0001:0026:DE:PDF